# Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Quelle: https://xrechnung.pro/unterschied-zwischen-der-xrechnung-und-der-zugferd-rechnung/
Aktualisiert: 30. Juli 2026
Anbieter: XRechnung PRO (Datenschutzfabrik UG, Wuppertal)

**Kurz gesagt:** Die XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Sichtkomponente. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF, in das dieselben strukturierten Daten als XML eingebettet sind — sie ist also für Menschen und Maschinen gleichzeitig lesbar. Beide Formate erfüllen ab Version ZUGFeRD 2.0.1 die gesetzliche E-Rechnungspflicht in Deutschland.

## Auf einen Blick

- **XRechnung:** reine XML-Datei (UBL oder CII), keine Sichtfassung, Standard der KoSIT
- **ZUGFeRD:** PDF/A-3 mit eingebettetem XML (CII) — ein Dokument, zwei Lesarten
- **Gesetzeskonform ab:** ZUGFeRD 2.0.1, Profil EN 16931 (COMFORT) oder höher. ZUGFeRD 1.0 und die Profile BASIC WL und MINIMUM genügen nicht.
- **Factur-X:** französische Bezeichnung für dasselbe Format wie ZUGFeRD 2.x — technisch identisch
- **Für Behörden:** XRechnung ist der sichere Weg. ZUGFeRD wird von vielen, aber nicht allen Stellen akzeptiert.
- **Dateigröße typisch:** XRechnung 5–50 KB · ZUGFeRD 100–800 KB (wegen der PDF-Sichtfassung)

## Der Unterschied in einem Bild

Stellen Sie sich zwei Umschläge vor.

Im ersten liegt ein Datensatz, den nur eine Maschine liest — das ist die XRechnung. Im zweiten liegt ein gewöhnlicher Ausdruck, den Sie sofort lesen können, in dessen Rückseite aber derselbe Datensatz eingenäht ist, sodass auch die Buchhaltungssoftware des Empfängers damit arbeiten kann — das ist ZUGFeRD.

Beide Umschläge enthalten dieselbe Rechnung.

## Die Formate im direkten Vergleich

| Merkmal | XRechnung | ZUGFeRD ab 2.0.1 |
| --- | --- | --- |
| Dateityp | `.xml` | `.pdf` (PDF/A-3 mit eingebettetem XML) |
| Für Menschen lesbar | nein, nur mit Betrachter | ja, wie jedes PDF |
| Für Maschinen lesbar | ja | ja |
| Syntax | UBL oder UN/CEFACT CII | UN/CEFACT CII |
| Erfüllt EN 16931 | ja | ja, im Profil EN 16931 oder höher |
| Pflichtfeld Leitweg-ID | ja, bei öffentlichen Auftraggebern | nur wenn vom Empfänger verlangt |
| Bei Behörden | überall akzeptiert | häufig, aber nicht durchgängig |
| Typische Dateigröße | 5–50 KB | 100–800 KB |
| Risiko widersprüchlicher Angaben | nein | ja — Sichtfassung und XML können abweichen |

## Der versteckte Nachteil von ZUGFeRD

Eine ZUGFeRD-Datei enthält dieselbe Rechnung zweimal. Und zwei Darstellungen können auseinanderlaufen.

Ein Beispiel: Im PDF stehen 773,50 Euro brutto, im eingebetteten XML 737,50 Euro. Ein Zahlendreher, schnell passiert. Für Ihren Kunden ist es trotzdem ein Problem — denn maßgeblich ist das XML, nicht das, was er auf dem Bildschirm sieht.

Meist steckt eine fehlerhafte Erzeugung dahinter, etwa wenn die Sichtfassung nach dem Einbetten noch angefasst wurde. Deshalb vergleicht jede ZUGFeRD-Datei aus unseren Werkzeugen vor der Ausgabe die Summen beider Darstellungen.

## Welches Format sollten Sie verwenden?

Nach Empfänger entscheiden:

- **Öffentlicher Auftraggeber** — XRechnung. Sie ist dort vorgeschrieben oder wird ausdrücklich erwartet, und die [Leitweg-ID](/leitweg-id/) ist sauber vorgesehen.
- **Geschäftskunde mit moderner Buchhaltungssoftware** — beides funktioniert. Fragen Sie einmal nach, dann ist die Sache dauerhaft geklärt.
- **Geschäftskunde, der die Rechnung noch von Hand prüft** — ZUGFeRD. Ihr Gegenüber kann das PDF wie gewohnt öffnen, und die Pflicht ist trotzdem erfüllt.
- **Sie wissen es nicht** — ZUGFeRD ist die verträglichere Wahl, weil die Rechnung in jedem Fall lesbar ankommt.

## Womit erzeuge ich welches Format?

Beide Formate deckt XRechnung PRO ab:

- Die [Excel-Rechnungsvorlage PRO](/xrechnung-excel-vorlage/) exportiert wahlweise XRechnung im UBL-Format oder eine ZUGFeRD-Rechnung.
- [XrPDF](/xrpdf-der-universelle-xrechnungsdrucker/) erzeugt aus einem einzigen Druckvorgang PDF, XRechnung und optional ZUGFeRD.
- Wer eine bestehende Vorlage behalten will, kann sie [erweitern lassen](/anpassung-bestehender-excel-rechnungsvorlagen/).

Umgekehrt: Wenn Sie eine XRechnung erhalten haben und sie lesen wollen, hilft der [kostenlose Konverter](/erechnung-xrechnung-konverter/).

## Woran erkenne ich, welches Profil in meiner ZUGFeRD-Rechnung steckt?

Nicht am Aussehen. Die Daten stecken als Anhang in der PDF, und ob dort das Profil EN 16931 oder nur MINIMUM liegt, sieht man der sichtbaren Seite nicht an — die Rechnung wirkt in beiden Fällen vollständig.

Der zuverlässige Weg ist, die PDF hochzuladen und [die ZUGFeRD-Rechnung prüfen](/xrechnung-validator/) zu lassen: Der Validator holt den Anhang heraus, prüft ihn gegen EN 16931 und benennt im Klartext, was fehlt. Das dauert Sekunden und ist kostenlos — deutlich angenehmer, als es vom Empfänger zu erfahren.

## Häufige Fragen

### Erfüllt ZUGFeRD die gesetzliche E-Rechnungspflicht?

Ja, ab Version 2.0.1 und im Profil EN 16931 oder höher. ZUGFeRD 1.0 sowie die schlanken Profile MINIMUM und BASIC WL enthalten nicht alle nach der Norm erforderlichen Angaben und gelten deshalb nicht als E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG.

### Ist Factur-X dasselbe wie ZUGFeRD?

Technisch ja. Factur-X ist die französische Bezeichnung für das gemeinsam entwickelte Format; ZUGFeRD 2.x und Factur-X sind dieselbe Spezifikation. Eine Datei, die als Factur-X erzeugt wurde, wird von deutschen Systemen als ZUGFeRD gelesen.

### Kann ich eine XRechnung in eine ZUGFeRD-Rechnung umwandeln?

Grundsätzlich ja: Aus den XML-Daten lässt sich eine Sichtfassung erzeugen und beides zu einem PDF/A-3 zusammenfügen. Umgekehrt ist es einfacher, weil das XML in der ZUGFeRD-Datei bereits vorhanden ist und nur extrahiert werden muss.

### Welches Format ist besser?

Keines ist grundsätzlich besser — sie lösen unterschiedliche Probleme. XRechnung ist schlanker und bei Behörden der sichere Weg. ZUGFeRD ist angenehmer im Umgang mit Geschäftspartnern, weil die Datei ohne Hilfsmittel lesbar bleibt. Wer beides braucht, sollte eine Lösung wählen, die beides ausgibt.

## Quellen

- [KoSIT — Standard XRechnung](https://www.xoev.de/xrechnung-16828)
- [FeRD — ZUGFeRD-Spezifikation](https://www.ferd-net.de/standards/zugferd)
- [§ 14 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)

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Bei Zitaten bitte Quelle nennen: XRechnung PRO, https://xrechnung.pro/unterschied-zwischen-der-xrechnung-und-der-zugferd-rechnung/
Angaben zur Rechtslage sind keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
