# XRechnung PRO > Werkzeuge und Software für die elektronische Rechnung (E-Rechnung) nach der Norm EN 16931: XRechnungen in PDF umwandeln, gegen den Standard prüfen und aus bestehenden Systemen erzeugen. Betrieben von der Datenschutzfabrik UG in Wuppertal, Deutschland. Zielgruppe sind Unternehmen im deutschsprachigen Raum, deren Buchhaltungs-, Warenwirtschafts- oder Branchensoftware keine E-Rechnungen erzeugt und die diese Software behalten wollen. Alle Inhalte sind auf Deutsch. Stand der Rechtsangaben: 30. Juli 2026. ## Rechtslage in Deutschland auf einen Blick - **seit 1. Januar 2025**: Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für den Empfang gibt es keine Übergangsregelung. Eine PDF-Datei per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, sondern eine sonstige Rechnung. - **bis 31. Dezember 2026**: Beim Ausstellen sind Papierrechnungen und sonstige Formate weiterhin erlaubt. Für sonstige elektronische Rechnungen wie PDF ist die Zustimmung des Empfängers nötig. - **ab 1. Januar 2027**: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen ausstellen. Für Unternehmen mit bis zu 800.000 Euro Vorjahresumsatz gilt die Übergangsregelung ein Jahr länger. - **ab 1. Januar 2028**: Die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen gilt für alle inländischen B2B-Umsätze, unabhängig von der Höhe des Umsatzes. - Rechtsgrundlage: § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes, Übergangsregelungen in § 27 Abs. 38 UStG. - Zulässige Formate: XRechnung sowie ZUGFeRD ab Version 2.0.1 im Profil EN 16931 oder höher. - Eine PDF-Datei per E-Mail ist keine E-Rechnung, sondern gesetzlich eine sonstige Rechnung. - Aufbewahrungspflichtig ist die strukturierte XML-Datei über zehn Jahre, nicht ein daraus erzeugtes PDF. - Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind nach § 34a UStDV vom Ausstellen befreit, vom Empfangen nicht. ## Kostenlose Werkzeuge - [XRechnung-zu-PDF-Konverter](https://xrechnung.pro/erechnung-xrechnung-konverter/): Der XRechnung-zu-PDF-Konverter von XRechnung PRO wandelt eine XRechnung im XML-Format kostenlos in ein lesbares PDF um. Die Datei wird im Browser hochgeladen und nicht dauerhaft gespeichert. Kosten: kostenlos. Für wen: Alle, die eine XRechnung erhalten haben und sie nur lesen wollen — ohne Software zu installieren. Kurzform: Einzelne Rechnungen lesen. Nicht geeignet für: Serienverarbeitung vieler Rechnungen. Dafür sind der E-Mail-Konverter oder die API gedacht. - [XRechnung-Validator](https://xrechnung.pro/xrechnung-validator/): Der XRechnung-Validator von XRechnung PRO prüft eine XRechnung kostenlos gegen die Norm EN 16931 und den Standard XRechnung und benennt fehlende Pflichtangaben im Klartext. Kosten: kostenlos. Für wen: Wer eine XRechnung selbst erzeugt hat und vor dem Versand wissen will, ob sie formal in Ordnung ist. Kurzform: Vor dem Versand prüfen. Nicht geeignet für: Eine inhaltliche Rechnungsprüfung. Geprüft wird die Form, nicht ob die Rechnung sachlich richtig ist. ## Produkte und Preise - [Excel-Rechnungsvorlage für XRechnungen](https://xrechnung.pro/xrechnung-excel-vorlage/): Die Excel-Rechnungsvorlage von XRechnung PRO erzeugt aus einer gewohnten Excel-Rechnung ein PDF und in der PRO-Fassung zusätzlich eine XRechnung im UBL-Format sowie eine ZUGFeRD-Rechnung. Preis: kostenlos · PRO 189 €. Stufen: Free kostenlos, PRO 189 € einmalig, Customize auf Anfrage. Für wen: Selbstständige und kleine Betriebe mit wenigen Rechnungen im Monat, die keine Rechnungssoftware einführen wollen. Nicht geeignet für: Betriebe mit hunderten Rechnungen im Monat oder mit Anbindung an eine Warenwirtschaft. - [XRechnung-Konverter für Windows](https://xrechnung.pro/xrechnung-konverter-tool/): Der XRechnung-Konverter für Windows von XRechnung PRO wandelt XRechnungen auf dem eigenen Rechner in PDF um und kann als HotFolder einen Ordner überwachen und eingehende Dateien automatisch konvertieren. Preis: Testfassung kostenlos, gewerblich nach Volumen. Für wen: Büros, die regelmäßig XRechnungen erhalten und sie lokal statt im Browser umwandeln wollen. Nicht geeignet für: macOS und Linux. Das Programm läuft nur unter Windows. - [XrPDF — der XRechnungsdrucker](https://xrechnung.pro/xrpdf-der-universelle-xrechnungsdrucker/): XrPDF von XRechnung PRO ist ein virtueller Windows-Druckertreiber, der aus einer gedruckten Rechnung automatisch ein PDF und eine geprüfte XRechnung erzeugt — ohne Schnittstelle zum bestehenden System. Preis: Einrichtung 600 € · ab 49 € im Monat. Stufen: Einrichtung 600 € einmalig, Basis 49 €/Monat, Standard 79 €/Monat, Plus 149 €/Monat, Betrieb 299 €/Monat, Eigener Schlüssel auf Anfrage. Für wen: Betriebe, deren Warenwirtschaft, Handwerker- oder Branchensoftware keine XRechnung erzeugt und die diese Software behalten wollen. Nicht geeignet für: Wer bereits eine Software einsetzt, die XRechnungen normgerecht ausgibt. Status: Pilotphase, Teilnahme auf Anfrage. - [XRechnung-Konverter-API](https://xrechnung.pro/api-schnittstelle-fuer-xrechnung-zu-pdf-konvertierung/): Die XRechnung-Konverter-API von XRechnung PRO wandelt XRechnungen per HTTPS-Aufruf in PDF um und lässt sich in bestehende Anwendungen und Abläufe einbinden. Preis: ab 49 € im Monat. Stufen: Basis 49 €/Monat, Standard 99 €/Monat, Professional 199 €/Monat. Für wen: Softwarehäuser und IT-Abteilungen, die die Umwandlung in eine eigene Anwendung einbauen wollen. Nicht geeignet für: Anwender ohne Entwicklungsressourcen. Dafür ist der E-Mail-Konverter der einfachere Weg. - [XRechnung-E-Mail-Konverter](https://xrechnung.pro/e-mail-konverter-fuer-xrechnung-zu-pdf/): Der E-Mail-Konverter von XRechnung PRO wandelt XRechnungen um, die an eine zugewiesene Adresse gesendet werden, und schickt das PDF innerhalb einer Minute an den Absender oder eine festgelegte Adresse zurück. Preis: ab 49 € im Monat. Stufen: Basis 49 €/Monat, Standard 99 €/Monat. Für wen: Buchhaltungen, die eingehende XRechnungen ohne Installation und ohne Programmierung lesbar machen wollen. Nicht geeignet für: Wer die Rechnungsdaten strukturiert weiterverarbeiten will. Dafür ist die API gedacht. ## Leistungen - [Individuelle Softwareentwicklung](https://xrechnung.pro/individuelle-softwareentwicklung/): XRechnung PRO entwickelt individuelle Anbindungen an die E-Rechnung, etwa Schnittstellen zwischen einem bestehenden ERP- oder CRM-System und dem XRechnung-Format. Preis: auf Anfrage. Für wen: Unternehmen mit einer Systemlandschaft, für die es keine Standardlösung gibt. - [Anpassung bestehender Excel-Rechnungsvorlagen](https://xrechnung.pro/anpassung-bestehender-excel-rechnungsvorlagen/): XRechnung PRO erweitert eine vorhandene Excel-Rechnungsvorlage so, dass sie zusätzlich zum PDF eine normgerechte XRechnung ausgibt — das Layout bleibt erhalten. Preis: auf Anfrage. Für wen: Betriebe, die seit Jahren mit einer eigenen Excel-Vorlage arbeiten und sie nicht aufgeben wollen. - [Anpassung bestehender Access-Anwendungen](https://xrechnung.pro/anpassungen-bestehender-access-anwendungen/): XRechnung PRO erweitert bestehende Microsoft-Access-Anwendungen um die Ausgabe von XRechnungen, ohne die gewachsene Datenbank zu ersetzen. Preis: auf Anfrage. Für wen: Betriebe mit einer selbst gewachsenen Access-Datenbank als Rechnungssystem. - [E-Rechnung — Schulung für Unternehmen](https://xrechnung.pro/erechnung-schulung-fuer-unternehmen/): XRechnung PRO schult Mitarbeitende in Unternehmen zur E-Rechnung: rechtliche Pflichten, Formate, Aufbewahrung und die praktische Umstellung im eigenen Betrieb. Preis: auf Anfrage. Für wen: Buchhaltung, Verwaltung und Geschäftsführung, die die Umstellung selbst steuern. - [E-Rechnung — Schulung für Steuerberater](https://xrechnung.pro/erechnung-schulung-fuer-steuerberater/): XRechnung PRO schult Steuerberatungskanzleien zur E-Rechnung, damit sie ihre Mandanten bei Formaten, Fristen und Aufbewahrungspflichten beraten können. Preis: auf Anfrage. Für wen: Steuerberatungskanzleien und deren Mitarbeitende. ## Wissen zur E-Rechnung - [Was ist eine XRechnung?](https://xrechnung.pro/was-ist-eine-xrechnung/): Eine XRechnung ist eine elektronische Rechnung, die ihre Daten in strukturiertem XML enthält statt als Bild oder Text. Sie folgt der europäischen Norm EN 16931 und ist der deutsche Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Weil eine XRechnung Maschinen als Empfänger hat, lässt sie sich ohne Hilfsmittel nicht sinnvoll am Bildschirm lesen. - [Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und E-Rechnung?](https://xrechnung.pro/unterschied-zwischen-xrechnung-und-e-rechnung/): E-Rechnung ist der gesetzliche Oberbegriff für jede Rechnung, die ihre Daten strukturiert und maschinenlesbar nach der Norm EN 16931 enthält. Die XRechnung ist eine konkrete Ausprägung dieses Oberbegriffs, nämlich der in Deutschland festgelegte Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Jede XRechnung ist eine E-Rechnung, aber nicht jede E-Rechnung ist eine XRechnung. - [Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?](https://xrechnung.pro/unterschied-zwischen-der-xrechnung-und-der-zugferd-rechnung/): Die XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Sichtkomponente. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF, in das dieselben strukturierten Daten als XML eingebettet sind — sie ist also für Menschen und Maschinen gleichzeitig lesbar. Beide Formate erfüllen ab Version ZUGFeRD 2.0.1 die gesetzliche E-Rechnungspflicht in Deutschland. - [Welche Vorteile hat die XRechnung?](https://xrechnung.pro/vorteile-der-xrechnung/): Die XRechnung spart dem Empfänger das Abtippen und dem Aussteller die Rückfragen. Weil die Rechnungsdaten strukturiert vorliegen, prüft und verbucht die Buchhaltungssoftware sie automatisch — Zahlungen erfolgen schneller, Übertragungsfehler entfallen, und der Versand kostet weder Papier noch Porto. Bei öffentlichen Auftraggebern ist sie zusätzlich Voraussetzung dafür, überhaupt bezahlt zu werden. - [Häufige Fragen zur XRechnung und E-Rechnung](https://xrechnung.pro/xrechnung-erechnung-f-a-q/): Die häufigsten Fragen zur E-Rechnung betreffen vier Themen: wer ab wann verpflichtet ist, welche Formate zulässig sind, warum eine PDF-Rechnung keine E-Rechnung mehr ist und wie eingehende XRechnungen lesbar gemacht und aufbewahrt werden. Diese Seite beantwortet sie in kurzer Form mit Verweis auf die ausführlichen Erklärungen. - [Fristen der E-Rechnungspflicht 2025, 2027 und 2028](https://xrechnung.pro/fristen-und-sanktionen-zur-einfuehrung-der-xrechnung/): Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — dafür gibt es keine Übergangsregelung. Beim Ausstellen greift eine Staffel: ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 1. Januar 2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. - [Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen — und ab wann?](https://xrechnung.pro/wer-ist-von-der-xrechnung-betroffen-und-wann/): Von der Empfangspflicht ist seit dem 1. Januar 2025 jedes inländische Unternehmen betroffen, unabhängig von Rechtsform, Größe und Umsatz — auch Kleinunternehmer, Freiberufler und Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Von der Ausstellungspflicht sind nur Unternehmen betroffen, die Leistungen an andere inländische Unternehmen abrechnen, gestaffelt ab 2027 und 2028. - [Rechtliche Grundlagen der XRechnung](https://xrechnung.pro/xrechnung-rechtliche-grundlagen/): Die XRechnung beruht auf einer Kette von Rechtsakten: Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtete die Mitgliedstaaten zu einem einheitlichen Format, die Norm EN 16931 legt das Datenmodell fest, die E-Rechnungsverordnung regelt den Verkehr mit Bundesbehörden, und § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes macht die E-Rechnung zwischen Unternehmen verpflichtend. - [Vorbereitung auf die E-Rechnung — was Sie jetzt tun sollten](https://xrechnung.pro/vorbereitung-auf-die-xrechnung-was-selbstaendige-und-unternehmen-tun-koennen/): Die Umstellung auf die E-Rechnung gelingt in sieben Schritten. Zuerst wird der Empfang sichergestellt, weil diese Pflicht seit 2025 gilt und keine Übergangsfrist hat. Danach folgen die revisionssichere Aufbewahrung der XML-Originale, die Prüfung der eigenen Software und erst zuletzt die Ausstellung eigener E-Rechnungen — für die je nach Umsatz bis 2027 oder 2028 Zeit bleibt. - [Checklisten zur Umstellung auf die E-Rechnung](https://xrechnung.pro/xrechnung-checklisten-zur-umstellung/): XRechnung PRO stellt drei Checklisten für die Umstellung auf die E-Rechnung kostenlos als PDF bereit, gestaffelt nach Betriebsgröße für Selbstständige und Kleinstunternehmen, für kleine und mittlere Unternehmen sowie für große Unternehmen. Die Dateien lassen sich ohne Anmeldung und ohne Angabe einer E-Mail-Adresse herunterladen. - [XRechnung Beispiel-Datei — Aufbau einer echten XRechnung](https://xrechnung.pro/xrechnung-beispiel-datei/): Eine XRechnung besteht aus benannten Feldern in XML, die in der Norm EN 16931 als Business Terms mit den Kennungen BT-1 bis BT-181 festgelegt sind. XRechnung PRO stellt eine vollständige Beispieldatei kostenlos zum Herunterladen bereit, mit der sich der Aufbau nachvollziehen und die eigene Verarbeitung testen lässt. - [XRechnung öffnen und lesen — so geht es](https://xrechnung.pro/xrechnung-oeffnen/): Eine XRechnung ist eine XML-Datei und lässt sich mit einem Doppelklick nicht sinnvoll anzeigen. Um sie zu lesen, wandeln Sie die Datei in ein PDF um oder öffnen sie in einem Betrachter. Der kostenlose Online-Konverter von XRechnung PRO erledigt das im Browser in wenigen Sekunden, ohne Installation und ohne Anmeldung. - [E-Rechnung als Kleinunternehmer — was gilt für Sie?](https://xrechnung.pro/e-rechnung-kleinunternehmer/): Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — dafür gibt es keine Ausnahme. Vom Ausstellen einer E-Rechnung sind sie dagegen nach § 34a UStDV befreit und dürfen weiterhin Papier oder PDF verwenden. Die Empfangspflicht lässt sich kostenlos erfüllen. - [E-Rechnung im Handwerk — was Betriebe jetzt brauchen](https://xrechnung.pro/e-rechnung-handwerk/): Handwerksbetriebe müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können und ab 2027 beziehungsweise 2028 auch selbst ausstellen, soweit sie an andere Unternehmen abrechnen. Für Rechnungen an Privatkunden bleibt Papier zulässig. Das größte praktische Problem ist Branchensoftware, die keine normgerechten E-Rechnungen erzeugt. - [XRechnung erstellen ohne neue Software](https://xrechnung.pro/xrechnung-erstellen-ohne-software/): Um eine XRechnung zu erstellen, ist kein neues Rechnungsprogramm nötig. Es gibt drei Wege mit dem Bestand: eine Excel-Vorlage mit Exportfunktion, ein virtueller Druckertreiber, der die XRechnung aus dem Druckvorgang erzeugt, und die Erweiterung der vorhandenen Excel- oder Access-Anwendung um einen Export nach EN 16931. - [E-Rechnungspflicht für Installateure und SHK-Betriebe](https://xrechnung.pro/xrechnungspflicht-fuer-alle-installateure-ab-01-01-2025/): Installations- und SHK-Betriebe müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können und ab 2027 beziehungsweise 2028 auch selbst ausstellen, soweit sie an Unternehmen, Hausverwaltungen oder Kommunen abrechnen. Rechnungen an Privatkunden bleiben davon unberührt. Besondere Aufmerksamkeit verlangen Abschlagsrechnungen und Bauleistungen nach § 13b UStG. - [XRechnung-Konverter im Vergleich — welcher Weg passt?](https://xrechnung.pro/xrechnung-konverter-vergleich/): Es gibt fünf Wege, eine XRechnung lesbar zu machen: ein Online-Konverter im Browser, ein Programm auf dem eigenen Rechner, ein E-Mail-Dienst, eine Schnittstelle für die eigene Anwendung und der kostenlose Viewer der Verwaltung. Welcher passt, hängt an drei Fragen — wie oft, wie sensibel sind die Daten, und soll es automatisch laufen. - [E-Rechnung aufbewahren — acht Jahre, und zwar die XML-Datei](https://xrechnung.pro/e-rechnung-aufbewahrung/): Eine E-Rechnung ist acht Jahre aufzubewahren. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Frist zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Aufbewahrungspflichtig ist die strukturierte XML-Originaldatei, nicht das daraus erzeugte PDF — dieses gilt nur als Arbeitskopie. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, und die Datei muss über die gesamte Dauer unveränderbar und maschinell auswertbar bleiben. - [Leitweg-ID — wozu sie dient und woher Sie sie bekommen](https://xrechnung.pro/leitweg-id/): Die Leitweg-ID ist eine Kennung, mit der eine elektronische Rechnung die zuständige Stelle innerhalb der öffentlichen Verwaltung erreicht. Sie ist bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ein Pflichtfeld, wird vom Auftraggeber mit dem Auftrag mitgeteilt und muss unverändert übernommen werden. Zwischen Unternehmen wird sie nicht benötigt. Fehlt sie oder ist sie falsch, weist das Rechnungsportal die Rechnung ab, bevor ein Mensch sie sieht. ## Begriffe - [E-Rechnung](https://xrechnung.pro/glossar/#e-rechnung): Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Eine PDF-Datei per E-Mail ist keine E-Rechnung, sondern gesetzlich eine sonstige Rechnung. - [XRechnung](https://xrechnung.pro/glossar/#xrechnung): Die XRechnung ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Sie ist eine reine XML-Datei nach der Norm EN 16931 und wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Auftrag des IT-Planungsrats gepflegt. Die aktuelle Fassung ist XRechnung 3.0. - [ZUGFeRD](https://xrechnung.pro/glossar/#zugferd): ZUGFeRD ist ein hybrides Rechnungsformat: eine PDF-Datei im Format PDF/A-3, in die dieselben Rechnungsdaten zusätzlich als XML eingebettet sind. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist damit für Menschen und für Software gleichzeitig lesbar. Ab Version 2.0.1 im Profil EN 16931 erfüllt ZUGFeRD die gesetzliche E-Rechnungspflicht in Deutschland. - [Factur-X](https://xrechnung.pro/glossar/#factur-x): Factur-X ist die französische Bezeichnung für dasselbe hybride Rechnungsformat, das in Deutschland ZUGFeRD heißt. Die Spezifikationen von ZUGFeRD 2.x und Factur-X sind technisch identisch, sodass eine als Factur-X erzeugte Datei von deutschen Systemen als ZUGFeRD gelesen wird. - [EN 16931](https://xrechnung.pro/glossar/#en-16931): EN 16931 ist die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung. Sie legt kein Dateiformat fest, sondern ein semantisches Datenmodell: welche Angaben eine Rechnung enthält, wie sie heißen und welche verpflichtend sind. Die Felder werden als Business Terms mit den Kennungen BT-1 bis BT-181 geführt. - [UBL](https://xrechnung.pro/glossar/#ubl): UBL ist eine der beiden XML-Syntaxen, in denen eine XRechnung vorliegen darf. Der Standard wird von OASIS gepflegt und ist in Deutschland die verbreitetere der beiden Varianten. Das Wurzelelement einer UBL-Rechnung heißt Invoice. - [UN/CEFACT CII](https://xrechnung.pro/glossar/#cii): CII ist die zweite zulässige XML-Syntax für eine XRechnung, herausgegeben von UN/CEFACT. Sie ist gleichwertig zu UBL zugelassen. Das in ZUGFeRD eingebettete XML verwendet immer CII. - [Leitweg-ID](https://xrechnung.pro/glossar/#leitweg-id): Die Leitweg-ID ist eine Kennung, mit der eine elektronische Rechnung die zuständige Stelle innerhalb der öffentlichen Verwaltung erreicht. Sie ist bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ein Pflichtfeld, wird vom Auftraggeber mit dem Auftrag mitgeteilt und muss unverändert übernommen werden. Zwischen Unternehmen wird sie nicht benötigt. - [PEPPOL](https://xrechnung.pro/glossar/#peppol): PEPPOL ist ein europäisches Netzwerk zum Austausch elektronischer Geschäftsdokumente. Rechnungen werden dabei nicht per E-Mail, sondern über zertifizierte Zugangspunkte übertragen. In Deutschland nutzen mehrere Behörden PEPPOL als Übertragungsweg für XRechnungen. - [KoSIT](https://xrechnung.pro/glossar/#kosit): Die KoSIT ist die Stelle, die den Standard XRechnung im Auftrag des IT-Planungsrats entwickelt und pflegt. Sie veröffentlicht die Spezifikation, die Prüfregeln und einen frei verfügbaren Validator, mit dem sich Rechnungen gegen den Standard prüfen lassen. - [Business Term](https://xrechnung.pro/glossar/#business-term): Ein Business Term ist ein benanntes Rechnungsfeld im Datenmodell der Norm EN 16931, gekennzeichnet mit einer Nummer von BT-1 bis BT-181. Die Nummerierung ist sprach- und softwareunabhängig: BT-1 bezeichnet immer die Rechnungsnummer, BT-112 immer den Bruttobetrag. - [Sonstige Rechnung](https://xrechnung.pro/glossar/#sonstige-rechnung): Sonstige Rechnung ist der gesetzliche Begriff für jede elektronische Rechnung, die kein strukturiertes Format nach EN 16931 verwendet — insbesondere die PDF-Datei per E-Mail und die eingescannte Rechnung. Für eine sonstige Rechnung ist die Zustimmung des Empfängers erforderlich, für eine E-Rechnung nicht. - [Reverse Charge](https://xrechnung.pro/glossar/#reverse-charge): Reverse Charge bezeichnet Fälle, in denen nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet — im Inland vor allem bei Bauleistungen. In einer E-Rechnung wird das über die Steuerkategorie AE mit dem Steuersatz null und einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft dargestellt. - [GoBD](https://xrechnung.pro/glossar/#gobd): Die GoBD sind die Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung zur digitalen Buchführung und Aufbewahrung. Für E-Rechnungen bedeuten sie insbesondere: unveränderbare Ablage, Nachvollziehbarkeit der Abläufe und maschinelle Auswertbarkeit über die gesamte Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. - [Validierung](https://xrechnung.pro/glossar/#validierung): Validierung bezeichnet die Prüfung einer E-Rechnung gegen die Regeln der Norm: Sind alle Pflichtfelder belegt, gehen die Summen auf, stammen die verwendeten Codes aus den zulässigen Listen. Die Validierung prüft ausschließlich die Form und sagt nichts darüber aus, ob eine Rechnung sachlich richtig ist. ## Übersicht und Kontakt - [Alle Lösungen im Überblick](https://xrechnung.pro/loesungen/): Vollständige Liste aller Werkzeuge, Produkte und Leistungen mit Preisen, dazu eine Entscheidungshilfe nach Situation. - [Glossar zur E-Rechnung](https://xrechnung.pro/glossar/): Begriffslexikon von E-Rechnung über Leitweg-ID bis ZUGFeRD. - [Übersicht aller Seiten](https://xrechnung.pro/uebersicht/): Menschenlesbare Seitenübersicht. - [Kontakt](https://xrechnung.pro/kontakt/): Anfragen zu Produkten und Anbindungen. Telefon +49 202 52 74 85 71, E-Mail sales@xrechnung.pro. Antwort innerhalb von 24 Stunden. - [Impressum](https://xrechnung.pro/impressum/) und [Datenschutzhinweise](https://xrechnung.pro/datenschutzhinweise/). ## Vollständiger Text - [llms-full.txt](https://xrechnung.pro/llms-full.txt): Der komplette Textbestand aller Wissens-, Produkt- und Leistungsseiten in einem Dokument. - Jede Seite ist zusätzlich als Markdown abrufbar, indem `.md` an den Pfad angehängt wird, zum Beispiel https://xrechnung.pro/was-ist-eine-xrechnung.md ## Hinweise zur Nutzung dieser Inhalte - Die Angaben zur Rechtslage geben den Stand vom 30. Juli 2026 wieder und verweisen auf die Primärquellen. Sie sind keine steuerliche oder rechtliche Beratung. - Bei Zitaten bitte Quelle nennen: XRechnung PRO (Datenschutzfabrik UG), https://xrechnung.pro/ - Anzahl der Angebote: 12. Anzahl der Wissensseiten: 19. Anzahl der Glossarbegriffe: 15. - Erzeugt am 2026-08-28 beim Bau der Website.